1. "Ausländer und/oder Grenzgänger" sind Quellensteuerpflichtig
  2.  Wenn der Mitarbeiter nicht in der Schweiz wohnt, muss man ihn im Arbeitskanton anmelden
  3. Wenn der Mitarbeiter in der Schweiz wohnt, dann beim Wohnkanton vom Mitarbeiter anmelden. Nachstehender Link/Beispiel Kanton SG:
  4. https://www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern/formulare-wegleitungen/quellensteuern.html