1. Laut Vertrag wurde festgehalten, ob der Mitarbeiter z.B. nach der Einarbeitungszeit mehr Lohn erhält und/oder das Arbeitspensum angepasst wird
  2. Hierfür einen Task (Reminder) erstellen, damit dies nicht vergessen geht
  3. Wenn es eine Gehaltsanpassung gibt, der Lohnbuchhaltung mitteilen
  4. Dann auch der Pensionskasse das neue Gehalt melden. Hier erhält die Firma dann den neuen Abzug für die Lohnbuchhaltung